Sachverständiger
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Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt Sachverständiger zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständiger vermittelt dem Gericht das für die Entscheidung des Rechtsstreits notwendige Fachwissen und unterstützt so im Rahmen von Gerichtsverfahren den Richter, ein gemessen an technischen Normen und handwerklichen Erfahrungen fachlich richtiges Urteil zu sprechen.
Bei Privatgutachten wird ein Sachverständiger zur Begutachtung evtl. Mängel oder Schäden aus handwerklichen Werkleistungen oder zur Prüfung einer Handwerkerrechnung herangezogen, um ein kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden umd um zu einer für alle Beteiligten annehmbaren Regelung zu kommen.
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Malermeister
Christof Herting
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